Vorsorgevollmacht und Betreuerverfügung
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person des Vertrauens, für einen anderen Menschen zu handeln, wenn er aus Gesundheitsgründen dies nicht mehr kann. Die Beispiele hierzu werden meist aus der Altenhilfe genommen: Schlaganfall- Lähmungen, oder Demenzerkrankungen wie Alzheimer machen deutlich, daß manche Menschen noch lange leben können, wenn sie nicht mehr reden, entscheiden oder unterschreiben können. Allerdings muß man aus Erfahrung darauf hinweisen: Es kann auch junge Menschen treffen, die Unfallkrankenhäuser sind voll von solchen Geschichten.
Mit einer solchen Vollmacht soll vermieden werden, daß von Gerichts wegen ein Betreuer eingesetzt werden muß. Eine gute (aber nur eine gute) Vorsorgevollmacht ersetzt einen Betreuer. Der Unterschied liegt darin: ein Betreuer wird vom Gericht überwacht, ein Bevollmächtigter handelt ohne Kontrolle.
Für den einen ist dies beruhigend: niemand Fremdes, kein Richter, kein Amtsarzt erfährt von seinen persönlichen Verhältnissen. Für den anderen ist dies beunruhigend, weil er Scheu hat, einem Menschen so viel anzuvertrauen.
Was ist eine Betreuerverfügung?
In ihr wird festgelegt, wer für den Fall einer Betreuung damit beauftragt werden soll, z. B. ein bestimmter aus dem Kreis der Kinder – oder im Gegenzug, ein bestimmter aus dem Kreis der Kinder gerade nicht.
Der Betreuer unterliegt der Aufsicht des Vormundschaftsgericht, auch wenn er vom Betreuten zu guten Zeiten selbst ausgewählt wurde.
Der Richter kann von der Vorauswahl durch eine Betreuerverfügung abweichen, wenn inzwischen Umstände eingetreten sind, die es geraten erscheinen lassen, den genannten Menschen nicht zu beauftragen, z.B. wenn der ausgewählte Sohn von den anderen Geschwistern inzwischen verdächtigt wird, ein Sparbuch genommen zu haben.
Gibt es hierfür Muster?
Das Bayrische Justizministerium hat eine sehr gute Broschüre hierzu herausgegeben: "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung".
Sie wird seit Juni 2004 über den Buchhandel vertrieben:
ISBN 3-406-52440-0; Ladenpreis derzeit 3,90 Euro
Wer berät im Detail?
Betreuungsstelle und Betreuungsvereine dürfen nur allgemein informieren. Detaillierte Beratung, die auf die Details eines Einzelfalls eingeht, wird von Rechtsanwälten und Notaren gegeben. Bei Bedarf schauen Sie in die "Gelben Seiten" des Telefonbuchs oder fragen Sie die Anwaltskammern nach Adressen.
