Unser Kommentar zu aktuellen Fragen
Weil in vielen Fragen viele sich berufen fühlen, Ihre Meinung zu äußern, geben wir hier auch unseren Senf dazu. Alle Einträge geben die persönliche Meinung des Verfassers wieder, es sei denn, sie sind als Beschluss des Vereins gekennzeichnet.
Reformierung des Betreuungsrechts und Freisetzung von Ressourcen für die Betreuungsarbeit
Deutscher Bundestag Drucksache 14/5746
14. Wahlperiode 02. 04. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 30. März 2001 übermittelt.
Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Evelyn Kenzler, Sabine Jünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
- Drucksache 14/5616 -
Auszug:
"…Gleichzeitig muss es möglich bleiben, Personen zur ehrenamtlichen Betreuung
zu gewinnen, denn die ehrenamtliche Betreuung stellt grundsätzlich die beste und
daher wünschenswerteste Form der Betreuung dar."
Kommentar von Gerhard Wendler:
Dieser besteht aus Fallschilderungen der Arbeit des Vereins:- Frau, 60 Jahre, 5 Kinder, alle waren irgendwann einmal in stationärer Jugendhilfe
keines der Kinder kümmert sich um die psychisch kranke Mutter - Geistig behinderter Mann, 2 gesunde Brüder, Mutter verstorben. Keiner der Brüder schafft es innerhalb von fast 3 Jahren, dem behinderten Bruder (in einem Heim) mitzuteilen, dass der Vater gestorben ist.
- Junge Frau, lernbehindert. Mutter hat laufend wechselnde Partner, einer davon hat sie sexuell missbraucht. Es besteht der deutliche Verdacht, dass die Mutter dies mindestens eine Zeitlang toleriert hat.
”die ehrenamtliche Betreuung stellt grundsätzlich die beste und daher wünschenswerteste Form der Betreuung dar“ – wer das behauptet, kennt die Praxis nicht!
Brief an den Justizminister von Nordrhein-Westfalen
Im Bundesrat wurde üder die geplante Novellierung des Betreuungsrechtes diskutiert. Die Lektüre des Protokolls hat mich veranlasst, dem in dieser Diskussion besonders engagierten Minister einen Brief zu schreiben:
Sehr geehrter Herr Minister Gebhards,als Vereinsbetreuer in der Diakonie bin ich von der geplanten Änderung des Betreuungsrechts existenziell betroffen. Daher habe ich mit großer Aufmerksamkeit gelesen, was Sie im Bundesrat hierzu gesagt haben. Leider ist das Protokoll der 794. Sitzung vom 28. November 2003 erst in den letzten Tagen in meine Hände gelangt. Der Seite 457 entnehme ich Ihre Äußerungen:
“Die Pauschalierung reduziert den Aufwand drastisch und zwar zunächst für die Berufsbetreuer”
Diese Aussage ist falsch. Der Dokumentationsaufwand der einzelnen Arbeitsschritte bleibt gleich, weil schon aus Gründen der Fachlichkeit und Qualitätssicherung eine chronologisch exakte Dokumentation aller Arbeitsschritte erforderlich ist. Was wegfällt, ist der Zusatz in der Dokumentation über die Arbeitszeit und die Auslagen, aber das war wenig Zeit im Verhältnis zur fachlichen Dokumentation.
“Die vorgesehenen pauschalen Sätze sind nach unseren Berechnungen auskömmlich.”
Ihre Berechnungen gehen von falschen Voraussetzungen aus. Ich kann anhand der Jahresrechnung 2003 und einem Vergleich mit dem Pauschalenmodell eine Unterfinanzierung von mehr als 10% beweisen. Dabei ist in der Diakonie die Bindung an den BAT gegeben, so daß von unangemessen hohen Vergütungen nicht gesprochen werden kann. Die Stundenkontingente sind zu niedrig, die Stundensätze sind zu niedrig und berücksichtigen nicht die anteiligen Fixkosten, die in jedem Büro und bei jedem Mitarbeiter anfallen, berücksichtigen auch nicht die Fehlzeiten und Kosten für Fortbildung und Supervision. (...)
“Im Betreuungsgesetz geht es nur darum, für Geschäfte des täglichen Lebens, die jedermann ohne besondere Rechtskenntnisse ausführt, Hilfestellung zu leisten”
Der Wortlaut des Gesetzes spricht eine andere Sprache: § 1904 Abs. 4 überträgt dem Betreuer eine Menge Aufgaben im Umfeld seiner Krankheit oder Behinderung, die gerade eben nicht alltäglich sind. §§ 1904 und 1906 übertragen dem Betreuer Aufgaben, die grundrechtsrelevant sind. Auch § 1 Berufsvormündervergütungsgesetz spricht ausdrücklich davon, daß besondere Kenntnisse für die Führung der Betreuung zur Verfügung stehen und genutzt werden müssen. Ihre Äußerung gilt für die – bei uns im Landkreis Roth 80% – Betreuungen, die von Angehörigen geführt werden. Für die Betreuungen, die unser Gericht den Berufsbetreuern überträgt, stimmt sie nicht.
“Wenn ein gesunder Mensch, der umfängliche Vermögenswerte hat oder in komplizierten Rechtsstreitigkeiten steckt, seine Interessen nicht selbst wahren bzw. seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann und sich daher einen Anwalt, einen Steuerberater oder einen anderen Berater nimmt, ist es nicht Sache des Gerichts, den Betreuer dafür zu bezahlen, sondern dann soll sich der Betreuer dafür aus dem Vermögen des zu Betreuenden einen Anwalt oder einen Steuerberater nehmen. Dafür darf, bitte schön, nicht der Staat bezahlen.”
Ich stimme Ihnen zu, daß der Betreuer ab einem bestimmten Schwierigkeitsgrad Fachleute hinzuziehen muß. Ich selbst mache z.B. nur eine einfache Steuererklärung für Betreute selbst (typischer Fall, daß ein Rentner 100 Euro mehr Zinseinnahmen hat als Freibetrag, ansonsten nur eine Rente, Behindertenausweis liegt vor, Heimkosten können geltend gemacht werden, eine Sache von 15 Minuten, wenn die Formulare beisammen sind). Schwierigere Sachen übergebe ich an Anwälte, Steuerberater und Makler und habe mir in 26 Jahren Berufstätigkeit als Vormund und Betreuer (immer in der Diakonie im hiesigen Landkreis) ein gut funktionierendes Beziehungsnetz aufgebaut. Aufgabe des Betreuers ist aber, genau diese Auswahl zu treffen, die Verträge zu schließen und die Einhaltung zu überwachen. Nicht zu vergessen: bei der Steuererklärung darf nach derzeitiger Lage ein privat Bevollmächtigter nicht unterschreiben, dazu bedarf es eines gesetzlichen Vertreters.
Ich widerspreche Ihnen beim letzten Satz: in Ihrem Beispiel zahlt der Staat gar nichts. Vermögende Betreute - und ihr Beispiel spricht nur von solchen – insbesondere mit verwertbarem Immobilienbesitz zahlen ihren Betreuer selbst: § 1836 c BGB. Dieser Betreute bekommt nichts vom Staat finanziert, schon gar nicht einen Steuerberater auf Umwegen, sondern er zahlt an den Staat, wahrscheinlich überdurchschnittlich, weil er wegen seines Vermögens hohe Gerichtsgebühren zu entrichten hat.
Im Blick auf das letzte Zitat sage ich: Ihre Äußerungen stimmen nicht mit den gesetzlichen Vorgaben überein. Ich empfinde im Zusammenhang mit der derzeit laufenden Diskussion Ihren Beitrag als eine Herabsetzung meiner jahrzehntelangen Arbeit für behinderte und kranke Menschen.
Im Blick auf die anderen Zitate frage ich: Kennen Sie die tägliche Praxis und Probleme der Betreuung nicht? Ich bin bereit, diesem Defizit abzuhelfen. Ich lade Sie ein, eine Woche beim Diakonie- Betreuungs- Verein zu hospitieren. Wir bringen Sie auf meine Kosten in einem Gasthof unter, dort erhalten Sie Übernachtung und Frühstück, tagsüber verpflegen wir uns am Imbißstand, weil wir ständig unterwegs sind, und abends kocht meine Frau für Sie. Sie müssten nur für Ihre Anfahrt sorgen. Bitte bringen Sie Ihr Fahrrad mit, weil wir die Besuche meist in Kombination von öffentlichen Verkehr und Fahrrad abwickeln. Das ist umweltfreundlich, kostengünstiger und im Ballungsgebiet auch zeitsparend.
(Die Antwort wird hier veröffentlicht.)
